Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 309 Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/2004
Zu § 309 existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.