Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

II. Übergangsbestimmungen für die Alterspension und die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Abs 7 bis 11, 14a)

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Zu Abs 2 Z 2 und Abs 10 (Außerkrafttreten der vorz AP im Dauerrecht und etappenweises Anheben des Anfallsalters) vgl § 131 (aufgehoben) Rz 1.

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Zur Wartezeit vgl § 131 (aufgehoben) Rz 6, zur Bemessungsgrundlage vgl § 122 Rz 2 und § 123 Rz 1, zu den Steigerungspunkten vgl 139 Rz 1.

Zu Abs 8, 8a und 11 (Wegfallsbestimmungen) vgl § 131 (aufgehoben) Rz 20.

4

Durch Abs 7 wird für den Bereich der AP sichergestellt, dass für Personen, die bis zum sämtl Pensionsvoraussetzungen (Anfallsalter und Wartezeit) erfüllt haben, weiterhin die am bestehende Rechtslage gilt. In gleicher Weise wird durch Abs 9 für die vorzAP bei langer Versicherungsdauer sichergestellt, dass für Personen, die bis zum sämtl Pensionsvoraussetzungen (Wartezeit, lange Versicherungsdauer) mit Ausnahme des Fehlens einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit erfüllt haben, weiterhin die am bestehende Rechtslage gilt. Durch diese Übergangsbestimmungen soll in den beschriebenen Fällen die weitere Anwendung der am geltenden Rechtslage s...

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