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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Eintritt eines Ausnahmegrundes

37

Bei „§ 2 Abs 1 Z 2 und Z 3-Gesellschaftern“ wird bei Anzeige des Ruhens der Gewerbeberechtigung der Gesellschaft die Pflichtversicherung wegen dieses Ausnahmegrundes beendet.

38

Eine rückwirkende Beendigung der Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 aufgrund des rückwirkenden Nichtbetriebes der Gewerbeberechtigung ist nicht möglich, wenn der Versicherte bis zur Anzeige des Ruhens des Gewerbebetriebes Leistungen aus der Pensionsversicherung bezogen hat (BMSG , 322.818/0001-II/A/3/2006). Derartige Leistungen aus der Pensionsversicherung schaden der rückwirkenden Beendigung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung.

39

Die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 kann bei unter 50 % beteiligten geschäftsführenden Gesellschaftern auch durch Eintritt einer ASVG-Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung auf Grund eben dieser Geschäftsführer-Tätigkeit enden (zB bei zunächst unentgeltlicher Leistungserbringung, dann Anmeldung des Geschäftsführers nach ASVG).

40

Obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich als Endigungsgrund für die Pflichtversicherung der neuen Selbständigen angeführt, kann die Pflichtversicherung derselben auch dadurch enden, dass aufgrund der...

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