Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 229b Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes hinsichtlich land(forst)wirtschaftlicher Daten

Souhrada

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Detaillierung der Datenübermittlungsbestimmungen, s § 229a. Eine Verwendung der Daten für andere Zwecke ist nicht allgemein zulässig.

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