GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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§ 227a Geschäftsordnungen der Verwaltungskörper
1
Siehe zuletzt den Anh zur GO des Vorstandes der SVA, avsv 34/2012.
2
Mustergeschäftsordnung für den Vorstand: MGO V avsv 117/2005. Mustergeschäftsordnung für die Generalversammlung: MGO GV avsv 116/2005. Mustergeschäftsordnung für die Kontrollversammlung: MGO KV avsv 118/2005. Abs 3 ist so auszulegen, dass jede Änderung eines Anhanges die Kundmachung des gesamten Anhanges in seiner geltenden Fassung erforderlich macht (BMASK Teschner/Widlar/Pöltner, ASVG, § 456a Anm 3).