GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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II. Inland
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Das österreichische Sozialversicherungsrecht ist vom Territorialitätsprinzip geprägt: Der Geltungsbereich des GSVG erstreckt sich auf die im Inland in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen und die sonstigen im Inland selbständig erwerbstätigen Personen. Voraussetzung ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Republik Österreich (siehe Teschner/Widlar, § 1 Anm 2).