Sonntag
GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
1. Aufl. 2012
ISBN: 978-3-7073-1861-6
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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 215 Jahresvoranschlag und Gebarungsvorschaurechnung
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Details der Vorgangsweise werden in den Weisungen nach § 216 Abs 4 geregelt. Diese Weisungen sind unter www.sozdok.at zugänglich („RechnVorschr SV“).