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Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 209 Aufgaben der Kontrollversammlung

Souhrada

1

Mitgliedschaften in der Kontrollversammlung und der Generalversammlung schließen einander aus (§ 198 Abs 1 letzter Satz).

2

Zur Haftung siehe § 201.

3

Die Kontrollversammlung hat zwar teilweise ähnliche Aufgaben wie ein Aufsichtsrat, kann aber diesem schon wegen ihrer öffentlich-rechtlichen Grundlage im Rahmen eines Selbstverwaltungskörpers (einschließlich des Einflusses der Aufsichtsbehörden, § 221) nicht gleichgesetzt werden. Bestimmungen, die für Aufsichtsräte gelten, sind nicht ohne Weiteres analog für die Kontrollversammlung heranzuziehen (zB in § 25 MedienG, wobei die SVA auch keine Gesellschaft oder Verein iSd Bestimmung ist).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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