GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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3. Antrag auf Eintragung des Widerrufs im Firmenbuch
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Durch die Bezugnahme auf den Tag der Antragstellung wird im Hinblick auf Beginn und Ende der Pflichtversicherung auf ein formales Kriterium abgestellt. Für das Ende der Pflichtversicherung ist das Einlangen des Löschungsgesuches beim Firmenbuch entscheidend. Gründe, die zu einer Verzögerung der Einbringung des Gesuches führen, sind nach dem Wortlaut der genannten Bestimmung unbeachtlich. Allerdings muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Firmenbuch das Tatbestandserfordernis der Beendigung der Geschäftsführerstellung des Versicherten erfüllt sein, was nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist (VwGH 98/08/0070) und nicht von der Eintragung im Firmenbuch bzw vom Stand des Firmenbuches abhängt (VwGH 2003/08/0170, 2005/06/0087). Gemäß § 16a GmbHG ist für das wirksame Zustandekommen des Rücktritts erforderlich, dass die Rücktrittserklärung gegenüber den weiteren Gesellschaftern erfolgt ist, was den Zugang der Rücktrittserklärung an diese voraussetzt (VwGH 2004/08/0197). Bei mangelnder Erfüllung der Tatbestandserfordernisse für die Beendigung der Geschäftsführerstellung zum Zeitpunkt der Überreichung des Eintragungsgesuches kom...