Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

IV. Rechtswirkung der Feststellung

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Die Bindung der KVT an die Feststellung gem § 194a bis zur Erlassung ihres eigenen Bescheids wird durch die mit der 55. Novelle zum ASVG „als begleitende Maßnahme hiezu“ eingeführten Neuerungen in §§ 10 und 410 ASVG ergänzt. Wird vom ASVG-KVT nachträglich mit Bescheid festgestellt, dass die Tätigkeit einer bereits nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG pflichtversicherten Person der Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG unterliegt, entfaltet dies nur Rechtswirkungen pro futuro (EB 1234 BlgNR XX. GP 28).

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§ 10 Abs 1a ASVG setzt den Beginn einer nach § 410 Abs 1 Z 8 ASVG festgestellten Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer gem § 4 Abs 4 ASVG erst mit dem Tag der Erlassung dieses Feststellungsbescheides fest. Die rückwirkende Einbeziehung in die Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer ist bei fälschlicher Behandlung als Neuer Selbständiger somit ausgeschlossen. Bis zur tatsächlichen Bescheiderlassung soll es bei der unrichtigen Zuordnung bleiben.

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Eine analoge Anwendung des § 10 Abs 1a ASVG auch im Verhältnis zu „echten“ Dienstnehmern iSd § 4 Abs 2 ASVG scheint dagegen ausgeschlossen (Kietaibl, Sozialversicherungsrechtliche Rückabwicklung bei aufgedeckter Scheinselbständigkeit, ZAS 2006/26). Laut OGH ist es mangels ausdrücklicher Sonderregel erforderlich, die richtige sozialversi...

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