zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 194 Verfahren

Souhrada

1

Mit dieser Bestimmung werden auch die für das ASVG formulierten Bestimmungen über die Pflicht zur Rechts- und Verwaltungshilfe durch Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 360 Abs 1) für das GSVG übernommen, soweit Ersuchen im Zusammenhang mit dem Vollzug des GSVG an diese ergehen. Ebenso die Regeln über die Einleitung des Verfahrens durch Einbringung eines Leistungsantrages bei anderen SVT und Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung (§ 361 Abs 4 ASVG, das sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden; Interessenvertretungen wie die WKO sind keine solchen Stellen, 10 ObS 5/90).

2

Auskünfte an Verwaltungsbehörden und Gerichte werden, soweit dies auf elektronischem Weg möglich ist, nach § 31 Abs 4 Z 3 lit b ASVG über den HV erteilt.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.