GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. Sachliche Kongruenz
33
Bei der Prüfung der Funktionsgleichheit der SV-Leistung und des Schadenersatzanspruchs (sachliche Kongruenz) kommt es zunächst auf die Zugehörigkeit zur gleichen Schadensart an (zB Heilungskosten, Verdienstentgang). Sinn und Zweck der Legalzession verlangen jedoch auch innerhalb der einzelnen Schadensart eine genaue Prüfung, welche konkreten Leistungen vom SV-rechtlichen Leistungsanspruch umfasst sind; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche sollen beim Geschädigten bleiben. Dies spielt vor allem dort eine Rolle, wo gegenüber dem SVT ein Sachleistungsanspruch besteht, der nur bestimmte Leistungen umfasst. So geht ein Anspruch auf Ersatz der von der SV nicht gedeckten Pflegegebühren der Sonderklasse oder ein Ersatzanspruch auf die Kosten bestimmter Medikamente, die vom Leistungsanspruch der SV nicht umfasst sind, nicht auf den SVT über (Krejci/Böhler in Tomandl, System, 3.2.3.3.5.).