Sonntag

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1861-6

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GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (1. Auflage)

2. Persönliche Kongruenz

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Im Fall der Verletzung eines mitvers Angehörigen ist dieser selber Schadenersatzgläubiger, der Vers ist jedoch der Anspruchsberechtigte in Bezug auf die SV-Leistung. Persönliche Kongruenz würde demnach nicht vorliegen; aufgrund der ausdrücklichen Erwähnung der Leistungen für Angehörige in Abs 1 greift die Legalzession jedoch auch in diesen Fällen.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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