GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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2. Schadenszufügung durch Familienangehörige
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Nach dem Wortlaut des G stünde dem SVT auch ein Forderungsübergang und Rückgriff gegen schädigende Familienangehörige, die mit dem verletzten Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, zu; ein solcher Rückgriff würde jedoch dazu führen, dass dem Vers der Vorteil der SV-Leistung wieder entzogen wird, wodurch die SV-Leistung ihren Sinn verlieren würde. Aus diesem Grund schließt die Rsp eine Legalzession aus, wenn der Rückgriff des SVT auf den schadenersatzpflichtigen Angehörigen in seiner Wirkung einem Rückgriff auf den anspruchsberechtigten Vers selbst gleichkäme, weil die wirtschaftliche Gemeinschaft, in der dieser mit dem Schädiger steht (der „Familienunterhalt“), durch den Rückgriff geschmälert wird (sog Familienhaftungsprivileg). Nach der neueren Rsp ist dabei nicht entscheidend, ob der Angehörige selbstversichert oder (mit dem Schädiger) mitversichert ist, sondern der Schutz des Familienunterhalts; daraus folgt, dass jedenfalls jene Schädiger und Geschädigten vom Familienhaftungsprivileg erfasst sind, die zueinander im Verhältnis von Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung stehen (RS0081296 [T5]; vgl zum maßgeblichen...