GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
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1. Schadenszufügung durch den Dienstnehmer (Abs 3)
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Die Schadenersatzansprüche eines geschädigten DN gegen den ihn schädigenden (gleichrangigen) Arbeitskollegen werden durch das Haftungsprivileg des DG/Aufsehers nach § 333 ASVG nicht beschränkt; nach § 332 Abs 5 ASVG kann der - kongruente Leistungen erbringende - SVT die auf ihn übergegangenen Schadenersatzansprüche jedoch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung oder bei einem Verkehrsunfallschaden geltend machen (näher Atria in Sonntag, ASVG, § 332 Rz 18 ff).
Diese - das Rückgriffsrecht des SVT einschränkende - Regelung wird in Abs 3 bei der Schädigung einer nach dem GSVG vers Person durch einen im selben Betrieb beschäftigten DN übernommen.
Im Ergebnis bewirkt dies eine Haftungsbefreiung des DN, der einen Arbeitskollegen oder den DG leicht fahrlässig schädigt, in Bezug auf die von der SV gedeckten Schäden (dh im Umfang der kongruenten SV-Leistungen; Krejci/Böhler in Tomandl, System, 3.2.2.6.; näher Windisch-Graetz, Arbeitskollegenhaftung bei Personenschäden, ZAS 2009, 259). Zu beachten ist weiters, dass die Bestimmungen des DNHG bei der Schädigung des DG - anders als bei der Schädigung eines Arbeitskollegen (RS0054612) - zur Anwendung gelan...