GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
I. Kranken- und Pensionsversicherung
1
Gem § 2 Abs 2 Z 3 ASVG handelt es sich bei der Gewerblichen Selbständigen-Kranken- und Pensionsversicherung um eine Sonderversicherung und nicht um die im ASVG geregelte allgemeine Sozialversicherung. Die Regelung der UV erfolgt im ASVG (§ 8 Abs 1 Z 3 ASVG).