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ÖBA 2, Februar 2011, Seite 107

Zur Reichweite der formellen Garantiestrenge

Peter Bydlinski

§§ 880a, 914, 915 ABGB

Die formelle Garantiestrenge ist aufgrund überwiegender Interessen des Begünstigen einzuschränken, wenn die exakte Erfüllung der Garantiebedingungen an Umständen scheitert, die vom Begünstigten weder beeinflusst wurden noch zu beeinflussen waren. Andernfalls hat der Begünstigte die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich pedantisch genau zu erfüllen. Der Verlust der Originalgarantieurkunde aus ungeklärten Gründen fällt in die Sphäre des Begünstigten.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Beklagte hat am zugunsten der Klägerin eine Bankgarantie über den Höchstbetrag von € 94.266 ausgestellt, die die Leistung der Beklagten „ohne Prüfung des Rechtsgrundes und unter Verzicht auf alle Einwendungen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt Ihrer ersten diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung, sowie der Original-Bankgarantie“ vorsah. Weiters heißt es in der Garantieerklärung: „Bereits geleistete Teilzahlungen reduzieren den garantierten Höchstbetrag. ... Diese Garantie erlischt durch Rückstellung dieser Bankgarantie, unabhängig davon aber am . Ihre schriftliche Zahlungsaufforderung, sowie die Original-Bankgarantie müssen innerhalb der Dauer...

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