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CRD III veröffentlicht
Die CRD III hat einen langen Gesetzgebungsprozess hinter sich. Die Kommission hat ihren Richtlinienvorschlag bereits am veröffentlicht. Die Richtlinie wurde vom Europäischen Parlament am in erster Lesung beschlossen und vom Rat der Europäischen Union am angenommen. Während die geänderten Eigenmittelvorschriften von den Mitgliedstaaten bis spätestens umzusetzen sind, gelten die neugeschaffenen Vergütungsregeln bereits ab EU-weit. Diese kurze Umsetzungsfrist hat ein nationales Gesetzgebungsverfahren parallel zum europäischen nötig gemacht. Die nationale Umsetzung der Vergütungsregeln erfolgte durch die BWG-Novelle BGBl I Nr 118/2010 vom .