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Aufschiebende Wirkung bei Verpflichtung der Vorlage eines Prüfberichts an die FMA
§ 70 Abs 1 Z 1 BWG, § 30 Abs 2 VwGG
Stattgabe eines Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines (ausländischen) Prüfungsberichts an die FMA, da die Erteilung einer Auskunft ein unumkehrbarer Vorgang ist, der zu einem kaum wieder auszugleichenden wirtschaftlichen Schaden führen kann.
Beschluss AW 2010/17/0027
1.1 [Die FMA hat der beschwerdeführenden Partei aufgetragen, ihr bei sonstiger Zwangsstrafe in Höhe von EUR 20.000,- innerhalb von zwei Wochen den durch eine näher genannte Wirtschaftstreuhandgesellschaft (K-Gesellschaft) erstellten Prüfungsbericht vom betreffend die Tätigkeit einer näher genannten Treuhandanstalt in Liechtenstein uneingeschränkt in voller Textierung zu übermitteln. In der – teilweise durch Verweis auf ein Schreiben der FMA erfolgenden – Begründung des Bescheides ist festgehalten, dass die in Liechtenstein ansässige und daher der dortigen Finanzmarktaufsicht unterliegende Treuhandanstalt eine indirekte Tochtergesellschaft der beschwerdeführenden Partei sei. Bei der Treuhandanstalt hätten außerordentliche aufsichtsbehördliche Prüfungshandlungen stattgefunden. Diese sind vom liechtensteinischen Bankenrecht etw...