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ÖBA 2, Februar 2011, Seite 67

Neue Herausforderungen für die FMA

Das neue Jahr bringt zahlreiche neue Aufgaben für die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Seit gibt es in der FMA eine neue Abteilung „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Die neue Abteilung hat die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu überprüfen, sowie Vor-Ort-Prüfungen und behördliche Aufsichtsverfahren zu führen. Durch die Schaffung einer eigenen Abteilung soll die Zahl der Geldwäsche-Vor-Ort-Prüfungen mehr als verdoppelt werden (2010: 11; geplant für 2011: 25). Des weiteren hat die FMA mit auch die Vor-Ort-Prüfungskompetenz aller inländischen Kapitalanlagegesellschaften und betrieblichen Vorsorgekassen übernommen, was unter anderem als Vorbereitung auf die Umsetzung der UCITS IV-Richtlinie dienen soll.

Durch die neuen Regelungen im Bereich der Vergütungspolitik bei Instituten haben sich zudem die Kompetenzen der FMA erweitert. Die FMA ist ermächtigt, bei Gefährdung der Finanz- und Solvabilitätslage des Instituts die variablen Vergütungen der Führungskräfte zu begrenzen und die Verwendung des Nettogewinnes (oder von Teilen davon) zur Stärkung der Kapitalbasis anzuordnen.

Zudem ist die FMA seit Jahresbeginn in den neuen Europäisch...

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