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ZWF 4, Juli 2015, Seite 175

Gewerbsmäßigkeit, berufsmäßige Begehung

ZWF Redaktion

§ 70 StGB

Salimi, StGB 2015: „Berufsmäßige Begehung“ statt Gewerbsmäßigkeit, ÖJZ 2015, 450

Im Rahmen der bevorstehenden Reform des StGB soll auch die Gewerbsmäßigkeit neu gefasst werden. Der Autor hält die vorgeschlagene Definition der „berufsmäßigen Begehung“ gem § 70 StGB geeignet, um den Anwendungsbereich dieser Bestimmung auf das professionelle „Berufsverbrechertum“ zu beschränken. Fragen der Sperrwirkung früherer Entscheidungen, der Bindungswirkung und der Unschuldsvermutung ließen sich auf Basis des geltenden Rechts lösen.

Anmerkung

S dazu auch Manquet, Zum Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes 2015, AnwBl 2015, 336; Schmieder/Singer, Anmerkungen zum Ministerialentwurf des StRÄG 2015 aus Verteidigersicht, ZWF 2015, 107; Jünger/Kahl, Ministerialentwurf zum StRÄG 2015, ZWF 2015, 104.

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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