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ZWF 4, Juli 2015, Seite 192

Kontenabrufverfahren durch die Finanzbehörden in Deutschland

Norbert Madauß

In Österreich ist derzeit im Rahmen eines Abgabenverfahrens eine Einholung von Kontoinformationen bei Banken nicht möglich.

Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) ist im hier interessierenden Zusammenhang nur aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung gegenüber den Staatsanwaltschaften bzw bei eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen gegenüber den Finanzbehörden möglich. Nunmehr werden im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 als Maßnahme zur Gegenfinanzierung Bankauskünfte iZm abgabenbehördlichen Prüfungen ermöglicht. In diesem Zusammenhang erscheint die unter Umständen beispielhafte Regelung des steuerlichen Kontenabrufverfahrens in Deutschland von zentralem Interesse.

1. Ausgangssituation

Unbestreitbar hat die Bankwirtschaft mit ihren Kreditinstituten sowohl für den privaten als auch für den unternehmerischen Sektor zur Abwicklung finanzieller Transaktionen eine überragende Bedeutung, da der Zahlungsverkehr weitgehend im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs abgewickelt wird.

Die Finanzbehörden haben deshalb ein starkes Interesse, Kenntnis von den Konten sowie den entsprechenden Kontenbewegungen zu gewinnen, um durch eine entsprechende Einsicht zu ermitteln,...

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