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Ministerialentwurf zum StRÄG 2015
Stärker als alle anderen Rechtsbereiche spiegelt das Strafrecht die Wertvorstellungen einer Gesellschaft wider. Der 40. Geburtstag des StGB 1975 gibt Anlass, kritisch zu beleuchten und zu prüfen, ob die Verhaltensnormen und Strafdrohungen auch heute noch den gesellschaftlichen Werten und Rahmenbedingungen entsprechen. Dies war erklärtes Ziel der vor zwei Jahren eingesetzten Arbeitsgruppe „StGB 2015“. Die im Bericht der Arbeitsgruppe dargestellten Reformvorschläge flossen gemeinsam mit anderen Änderungsvorschlägen in den hier behandelten Ministerialentwurf (ME) zum Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG) 2015 ein. Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuerungen, mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsstrafrecht, dargestellt werden.
1. Anpassung der Strafrahmen
Der wohl bedeutendste Regelungsaspekt des ME zum StRÄG 2015 liegt in der Aufwertung der Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie der Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Dies wird bereits dadurch deutlich, dass der Großteil der Strafdrohungen in diesen Bereichen erhöht werden soll. Hingegen erscheinen nach Ansicht der Arbeitsgruppe StGB 2015 die aktuell geltenden Strafdrohungen bei Vermögensdelikten, insb bei Übersteigen der b...