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ZWF 4, Juli 2015, Seite 175

Verfassungswidrigkeit des VbVG?

ZWF Redaktion

§ 3 VbVG; Art 6, 7 EMRK; Art 4 7. ZP EMRK

Holzinger/Moringer, Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), ÖJZ 2015, 403

Die Autoren halten das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für verfassungswidrig: Erstens verstoße die automatische Zurechnung der Schuld von Entscheidungsträgern an den Verband gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldgrundsatz. Zweitens widerspreche es der Unschuldsvermutung, dass die Tatbegehung durch den Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter „quasi unwiderleglich“ als Ausdruck mangelnder Sorgfalt des Verbandes angenommen werde. Drittens werde das Doppelbestrafungsverbot verletzt, wenn etwa im Fall einer Einpersonengesellschaft die Strafe gegen den Entscheidungsträger und die parallel verhängte Verbandsgeldbuße im Ergebnis ein und dieselbe natürliche Person träfen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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