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Verfassungswidrigkeit des VbVG?
§ 3 VbVG; Art 6, 7 EMRK; Art 4 7. ZP EMRK
Holzinger/Moringer, Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), ÖJZ 2015, 403
Die Autoren halten das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für verfassungswidrig: Erstens verstoße die automatische Zurechnung der Schuld von Entscheidungsträgern an den Verband gegen den verfassungsrechtlich abgesicherten Schuldgrundsatz. Zweitens widerspreche es der Unschuldsvermutung, dass die Tatbegehung durch den Entscheidungsträger bzw Mitarbeiter „quasi unwiderleglich“ als Ausdruck mangelnder Sorgfalt des Verbandes angenommen werde. Drittens werde das Doppelbestrafungsverbot verletzt, wenn etwa im Fall einer Einpersonengesellschaft die Strafe gegen den Entscheidungsträger und die parallel verhängte Verbandsgeldbuße im Ergebnis ein und dieselbe natürliche Person träfen.