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Verrechnungskonto oder verdeckte Ausschüttung
Zorn, Forderung am Verrechnungskonto oder verdeckte Ausschüttung? SWK 12/2015, 577
Aus der UFS- und BFG-Judikatur ergibt sich, dass Forderungen auf Verrechnungskonten des Gesellschafters häufig als verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung gewertet werden, wenn formale Kriterien nicht erfüllt werden. Nach (jüngerer) Rechtsprechung des VwGH bildet hingegen schon das Verrechnungskonto die finanziellen Vorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter hinreichend ab und erfüllt regelmäßig die notwendigen Dokumentationserfordernisse. Die in der Rechtsprechung des VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen bzw zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung primär im Rahmen der Beweiswürdigung und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen.
Erfolgt eine Verbuchung am Verrechnungskonto und Einstellung einer entsprechenden Forderung, so kann eine verdeckte Ausschüttung nur vorliegen, wenn der Rückgabeanspruch gar nicht bestanden hätte (Forderung nur zum Schein in Verrechnungskonto eingebucht) oder – mangels Boni...