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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 60

1

Die nominelle Kapitalherabsetzung führt bloß zu einer buchmäßigen Sanierung entstandener Verluste. Die eingetretene Vermögensminderung wird dadurch auch in der Bilanz nachvollzogen, indem das buchmäßige Stammkapital herabgesetzt wird. Besteht gleichzeitig aber auch ein Bedarf nach neuem Eigenkapital, ist die Kapitalherabsetzung mit einer Kapitalerhöhung zu verbinden, da nur so die eingetretenen Vermögensminderungen auch durch eine entsprechende Zufuhr von Kapital wieder ausgeglichen werden können. Mit dem IRÄG 1997 wurde die Kombination der vereinfachten Kapitalherabsetzung mit einer gleichzeitig beschlossenen Kapitalerhöhung eingeführt (Abs 4). Es kann daher mit einer gleichzeitig beschlossenen Kapitalerhöhung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung auch vorübergehend unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestnennbetrag gem § 6 Abs 1 stattfinden (dazu Reich-Rohrwig, GesRZ 2001, 69). Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals sind aber trotz notwendiger Verbindung getrennt darzustellen und die Darstellung als einheitliche „verminderte Kapitalherabsetzung“ ist unzulässig (Umfahrer, GmbH6 Rz 613 mwN). – Siehe Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 60 Rz 2 ff.

Die Voraussetzungen und Anwend...

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