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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 57 Rechtswirkungen der Eintragung

1

Die Kapitalherabsetzung wird erst mit der Eintragung der Durchführung im Firmenbuch wirksam (konstitutive Wirkung). Sieht der Kapitalherabsetzungsbeschluss die Rückzahlung von Stammeinlagen oder Befreiungen von der Verpflichtung zur Leistung von Einzahlungen auf nicht voll eingezahlte Stammeinlagen vor, können die Zahlungen und Befreiungen frühestens ab dem Firmenbucheintrag wirksam werden (Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 57 Rz 1; Umfahrer, GmbH6 Rz 603). Das bedeutet, dass Leistungen der Gesellschaft vor dem in Abs 1 bestimmten Zeitpunkt eine Rückzahlungspflicht nach § 83 Abs 1 auslösen und zu Schadensersatzansprüchen nach § 25 führen können. Erfolgt allerdings die nachträgliche Eintragung der Kapitalherabsetzung, stehen der Gesellschaft nur noch Ansprüche wegen der entgangenen Zinsen zu (Koppensteiner/Rüffler Rz 2). Die Leistungsbefreiung nach Abs 2 tritt mit dem Firmenbucheintrag ipso iure ein.

2

Die Eintragung der Kapitalherabsetzung auf Grund eines nichtigen oder erfolgreich angefochtenen Gesellschafterbeschlusses führt zur Löschung der Eintragung (§ 44). Das gilt auch bei Unzulässigkeit der Eintragung aus anderen Gründen (§ 10 Abs 2 FBG). Die Rückgewährung von Le...

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