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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 52 Voraussetzungen; Übernahme von neuen Stammeinlagen

Einleitung

1

Das Stammkapital (StK) ist nicht nur die Kapitalgrundlage der Gesellschaft, sondern bildet im Regelfall auch die Haftungsgrenze der Gesellschafter. Das gilt aber ohne Einschränkung nur für den Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Nach dem Firmenbucheintrag ist das StK gesellschaftsrechtlich nur mehr ein Nominalbetrag für den Verteilungsschlüssel für die Anteilsrechte und gibt keine verlässliche Auskunft über das Vermögen der Gesellschaft und über den Wert des Unternehmens. Sind alle Stammeinlagen voll eingezahlt, hat das StK keine Beziehung mehr zur Haftung der Gesellschafter und ist auch nicht mit dem Wert aller Geschäftsanteile gleichzusetzen ((Umfahrer, GmbH6 Rz 1). Die Erhöhung des StK einer existenten Gesellschaft soll dieser Gesellschaft neues Eigenkapital verschaffen und zuführen, wenn das vorhandene Gesellschaftsvermögen einer Ausweitung der Unternehmens hinderlich ist. Aber auch wirtschaftliche Schwierigkeiten können nach neuem Eigenkapital verlangen. Eine Erhöhung des StK ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die neuen Stammant...

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