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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 45 Bestellung von Revisoren

Minderheitsrechte

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Minderheitsrechte sind gesetzlich normierte Sonderrechte, die zum Schutz von Kapitalminderheiten einem Gesellschafter (siehe Nowotny, Streit um die Gesellschafterstellung, RdW 1994, 338) oder einer Gesellschaftsgruppe bei Erreichen einer bestimmten Mindestquote am Gesamtkapital unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Berechtigungen einräumen (Kostner/Umfahrer Rn 494; Umfahrer, GmbH6 Rz 499). Die Mindestquote kann durch den Vertrag herabgesetzt werden und jeden Gesellschafter umfassen. Von den Minderheitsrechten sind die jedem Gesellschafter unabhängig von der Höhe seiner Stammeinlage zustehenden Mitgliedschaftsrechte zu unterscheiden. – Siehe Zehetner/Zehetner, Die Rechte von GmbH-Minderheitsgesellschaftern, GBU 2007/04/10 (Tipps für den Praktiker).

Zu den Minderheitsrechten gehört auch das Recht auf gerichtliche Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern aus einem wichtigen Grund (§ 30c Abs 4), auf Einberufung der Generalversammlung (§ 37), auf Angabe von Tagesordnungspunkten (§ 38 Abs 3), auf gerichtliche Abberufung und Bestellung von Liquidatoren aus wichtigem Grund (§ 89 Abs 2), auf Sonderprüfung durch gerichtlich bestellte Revisoren u...

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