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Gellis

GmbHG | GmbH-Gesetz

Kommentar

7. Aufl. 2009

ISBN: 978-3-7073-1446-5

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Gellis - GmbHG | GmbH-Gesetz

§ 11 Eintragung in das Firmenbuch

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§ 11 wurde neu gefasst durch Art IV BGBl 1991/10 (FBG). Der frühere Abs 1 über die Prüfungsobliegenheiten des Gerichts und Beschlussfassung über die Eintragung ist weggefallen. Die Materialien begründeten dies damit, dass im Hinblick auf § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG (jetzt § 13 AußStrG) iVm § 15 Abs 1 FBG der Untersuchungsgrundsatz eingeführt und damit § 11 Abs 1 aF entbehrlich geworden sei (dazu Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 10a Rz 4). Allerdings regelte § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG nur die Stoffsammlung (Untersuchungsgrundsatz) dahin, dass das Gericht von Amts wegen die zur Feststellung der relevanten Tatsachen erforderlichen Ermittlungen anzustellen und die ihm geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen hat, wobei es der antragstellenden Partei überlassen bleibt, das Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Antrag wenigstens zu behaupten. Welche Tatsachen amtswegig vom Firmenbuchgericht zu ermitteln sind, war dem § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG allerdings nicht zu entnehmen. Es wurde aber trotzdem davon ausgegangen, dass die Anmeldung und die damit vorgelegten Beilagen vom Firmenbuchgericht auf ihre Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit zu prüfen sind (siehe auch Kostner/Umfahrer Rn 167 und 168). Maßgeblicher Zeitpunkt war dabei der Tag der Anmeldun...

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