GmbHG | GmbH-Gesetz
7. Aufl. 2009
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S. 6Vorwort zum Nachtrag 1965
Die Einführung im I. Teil ist eine Konzession an die vox populi. Populär gehaltene Darstellungen sind für den Fachmann ein Wagnis. Mögen mir die Fachleute gnädig sein.
Im II. Teil (Rechtsprechung) habe ich berichtet. In wenigen Fällen bloß habe ich eine Meinung geäußert.
Die Statistik ist auf 1963 ausgerichtet. Ich gab diese Arbeit zum Beginn 1965 der Druckerei. Die Rechtsprechung 1964 konnte ich auffangen. Die Beschaffung des statistischen Materials für 1964 wird einige Monate brauchen. Soweit zu sehen, ist für 1964 in diesem Zusammenhang keine ao Begebenheit zu verzeichnen.
Im Anhang wird gegen die strikte Systematik über die GmbH & Co gesprochen, die keine GmbH, sondern ein Anwendungsfall der GmbH ist. Wenn es bloß die Form ist, trage ich gerne die Verantwortung.
Jänner 1965
M. Gellis