Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2016, Seite 1326

Anspruch auf Familienbeihilfe einer in Deutschland lebenden Studentin

Normen: §§ 2, 4, 5, 6 FLAG 1967.

Entscheidung: RV/7104471/2015, Revision zugelassen.

Erbringt der in Österreich wohnhafte und berufstätige Kindesvater keinerlei Unterhaltsleistungen gegenüber der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebenden und studierenden Tochter, geht der Anspruch auf Familienbeihilfe auf die Tochter (Halbwaise) über.

Daten werden geladen...