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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1332

Kleinunternehmerregelung und Sitz in Österreich

Norm: § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994.

Entscheidung: RV/6100542/2015, Revision nicht zugelassen.

Ein Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ist jener Ort, von dem aus die Vermietungstätigkeit verwaltet und die gemeinsame „Unternehmensstruktur“ der Personenvereinigung bestimmt wird, der Ort, an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt und die Bücher geführt und aufbewahrt, die Bankgeschäfte wahrgenommen und die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung getroffen werden (siehe dazu auch Planzer Luxembourg Sàrl, C-73/06).

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