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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1344
Kaufpreis: Vorsteuerabzug
In dem Ausmaß, in dem aus gesellschaftsrechtlichen Gründen ein überhöhter Kaufpreis für ein Grundstück gezahlt wird, steht der Vorsteuerabzug dem Erwerber nicht zu. – (§ 4 UStG 1994), (Abweisung)
( 2013/15/0293)