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Internationale Mehrwertsteuerrichtlinien für B2C-Dienstleistungen
OECD-Standard als Inspiration für die Weiterentwicklung des EU-Mehrwertsteuersystems?
Im November 2015 hat die OECD die Mehrwertsteuerrichtlinien zum Besteuerungsort von Dienstleistungen an Nichtunternehmer (B2C-Dienstleistungen) zum internationalen Standard erhoben und veröffentlicht. Die Richtlinien sind nicht rechtsverbindlich, sondern sogenanntes „soft law“. Es steht aber zu erwarten, dass viele Staaten diese Vorgaben in ihrem nationalen Recht umsetzen werden.
Besonders interessant ist deshalb ein vergleichender Blick auf das EU-Mehrwertsteuersystem, namentlich die MwStSyst-RL, und damit auch das österreichische Umsatzsteuerrecht. Näheres dazu (siehe Kollmann/Spies/Turcan/Turić, SWI 2016, 532 ff) und zu vielen weiteren Themen rund um das internationale Steuerrecht finden Sie in der Novemberausgabe der SWI.
1. OECD-MwSt-Richtlinien
Die OECD hat mit ihren MwSt-Richtlinien ein ambitioniertes Projekt gestartet, das langfristig zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersysteme weltweit führen wird. Ziel ist die Beseitigung von Doppelbesteuerung wie auch unerwünschter Nichtbesteuerung im Bereich der Umsatzsteuer im internationalen Handel. Die für den Besteuerungsort bei B2C-Dienstleistungen empfohlene Grundregel sieht als Anknüpfungspunkt den Ansässigkeitso...