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GesRZ 1, Februar 2015, Seite 4

ÖIAG: Gesetzesentwurf zur Umwandlung der Staatsholding

Mit der Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015), das bereits im März im Parlament beschlossen werden soll, soll die Österreichische Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) in die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungsholding GmbH (ÖBIB) umgewandelt werden. Neben der Umwandlung der Gesellschaftsstruktur und der Änderung der Bezeichnung sieht der Entwurf (RV 458 BlgNR 25. GP) folgende Eckpunkte vor:

  • Die ÖBIB wird von einem Geschäftsführer („Generalsekretär“) geleitet, der weisungsgebunden ist und die Eigentümerinteressen, dh jene des Bundes, zu vertreten hat. Als Generalversammlung fungiert der Finanzminister; diesem wird somit ein direktes Weisungsrecht an den Generalsekretär eingeräumt und damit die direkte Einflussnahme des Bundes sichergestellt.

  • Die ÖBIB soll keinen Aufsichtsrat haben. Vielmehr soll ein Nominierungs...

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