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GesRZ 1, Februar 2015, Seite 46

Geschäftsführerhaftung aus Versicherungssicht

Ein Praxisbeitrag

Norbert Griesmayr

Eine Tendenz zur Kriminalisierung des Manager-Berufs ist greifbar. Manager müssen sich eines bewusst sein: Eine reine Betriebshaftpflicht- oder private Rechtsschutzversicherung sind keine ausreichende Absicherung des Manager-Risikos. Unter diesen Rahmenbedingungen ist Risikovorsorge durch Versichern, soweit dies eben möglich ist, anzuraten.

I. Die Versicherungsarten

In Österreich haben sich einerseits spezielle Rechtsschutzversicherungen für Manager herausgebildet, welche von Strafrechtsschutzversicherungen für Unternehmungen ergänzt werden, und andererseits Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen). Letztere stammen ursprünglich aus dem angloamerikanischen Bereich. Rechtsschutzversicherungen wehren ab und übernehmen Kosten, die Haftpflichtversicherung leistet hingegen auch Zahlung. Versichert werden im Rahmen von Unternehmenspolizzen zumeist alle Organvertreter der gesamten Unternehmensgruppe.

II. Das Manager-Risiko

Generell hat das Manager-Risiko drei Ausprägungen:

  • Aufgrund der Berufsausübung einen Schadenersatzanspruch gegen das persönliche Vermögen abwehren zu müssen,

  • aufgrund der Berufsausübung in ein Strafverfahren verwickelt zu werden und

  • eine dienstrechtliche...

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