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GesRZ 1, Februar 2015, Seite 5

OGH: Verbot der Einlagenrückgewähr bei Erfüllung von Abtretungsverträgen

In seiner Entscheidung vom , 6 Ob 14/14y, stellte der 6. Senat des OGH fest, dass gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr gem § 82 GmbHG verstoßen wird, wenn zwischen einer GmbH und einer KG eine stille Beteiligung mit dem Ziel vereinbart wird, das Entgelt für die Anteilsabtretung der Altgesellschafter der GmbH aufzubürden und dem Anteilserwerber die Last einer Darlehensaufnahme zu ersparen.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli/August 2010 kam es in der H.-GmbH mit vier Gesellschaftern zu einem Wechsel. Die beiden Beklagten schieden aus der H.-GmbH aus; deren Anteile wurden an die B.-GmbH übertragen. Zur Finanzierung der Abtretungsforderungen der Altgesellschafter schlossen sich die H.-GmbH als Beteiligungsnehmerin und eine KG als Beteiligungsgeberin zu einer stillen Gesellschaft zusammen. Die Abwicklung der Abschichtungsbeträge wurde im Rahmen einer Treuhandkonstruktion vorgenommen. Den Altgesellschaftern war diese Konstruktion und Finanzierungsform bekannt.

In seiner Begründung wies der OGH darauf hin, dass der im vorliegenden Fall bestandenen stillen Beteiligung Kreditfunktion zukommt. Durch diese Konstruktion wurde der H.-GmbH der finanzielle Aufwand, die ...

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