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Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken
Mit trat das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG), BGBl I 2014/98, in Kraft, womit die Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, ABl L 173 vom , S 190, umgesetzt wird. Das Ziel des Gesetzes ist es, Banken im Krisenfall rasch zu sanieren bzw gegebenenfalls abzuwickeln, um die Finanzmarktstabilität nicht zu gefährden.
Dafür werden einerseits die Frühinterventionsbefugnisse der FMA, die bereits bisher im BWG vorgesehen waren, gestärkt, um der Behörde die Möglichkeit zu geben, Verstößen von Kreditinstituten gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen zeitnahe entgegenzuwirken. Die Einwirkungsmöglichkeiten der FMA reichen von der Anordnung, bestimmte im Sanierungsplan enthaltene Maßnahmen umzusetzen, bis zu personellen Veränderungen in der Geschäftsleitung des Kreditinstituts.
Andererseits wird innerhalb der Organisationsstruktur der FMA die Abwicklungsbehörde eingerichtet (operativ unabhängige Organisationseinheit). Sie bekommt weitreichende Befugnisse zur Abwicklung eines au...