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SWK 22, 1. August 2016, Seite 957

Auch 2016 keine Erhöhung der Bundesgebühren

(BMF) – Der Finanzminister ist nach § 14a GebG ermächtigt, Gebühren einmal jährlich zur Abgeltung der Inflation per Verordnung zu erhöhen. Auch im Jahr 2016 verzichtet der Finanzminister darauf. Bereits seit 2011 werden die Gebühren des Bundes nicht erhöht und bleiben somit auf dem Niveau des Jahres 2010. Das spart den Österreicherinnen und Österreichern rund 30 Mio Euro. Hätte Finanzminister Schelling die Verordnung zur Valorisierung der Bundesgebühren unterschrieben, wären diese auf einen Schlag um 10,2 % gestiegen, da sie ab 2011 kumuliert erhöht worden wären.

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