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Tätigkeitsbericht des BFG für 2015
Das BFG hat im Jahr 2015 über 15.659 Rechtsmittel entschieden. Durchschnittlich wurden lediglich 2,11 % der Entscheidungen bei den Höchstgerichten angefochten. Die Haltbarkeit der Entscheidungen liegt bei 98,74 % der Gesamterledigungen. Demnach hat sich der Prozentsatz der Anfechtungen gegenüber dem Durchschnitt im UFS (6,3 %), bezogen auf das Berichtsjahr, verringert. Die niedrige Anzahl an Beschwerden und Revisionen zeigt die hohe Akzeptanz der Rechtsprechung.
Der Tätigkeitsbericht ist auf der Internetseite des BFG unter https://www.bfg.gv.at/TB_2015.pdf?5hjaye abrufbar.