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SWK 22, 1. August 2016, Seite 950

Verrechnungspreisdokumentationsgesetz beschlossen

Wesentliche Anpassungen des ursprünglichen Begutachtungsentwurfs

Esther Manessinger und Manuel Taferner

Am wurde das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (EU-AbgÄG 2016) und damit auch das hiervon umfasste Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) vom Nationalrat beschlossen. Der Beschlussfassung durch den Nationalrat folgte am die Annahme durch den Bundesrat. Im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses kam es zu einigen Anpassungen des ursprünglichen Begutachtungsentwurfs, wovon die wesentlichen in diesem Beitrag aufgezeigt werden.

1. Begriffsbestimmungen

Die drei Dokumentationsbestandteile des VPDG wurden umbenannt und mit bereits bekannten bzw weniger sperrigen Termini bezeichnet: Das „Master File“ tritt an die Stelle der „Stammdokumentation“, das „Local File“ ersetzt die „landesspezifische Dokumentation“ und der Country-by-Country Report (CbCR) wird nun mit „länderbezogener Bericht“ anstelle von „länderbezogener Berichterstattung“ übersetzt.

2. Länderbezogener Bericht

2.1. 750 Mio Euro Umsatzgrenze

Nach § 3 Abs 1 VPDG ist für eine multinationale Unternehmensgruppe ein länderbezogener Bericht zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz in dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Mio Euro beträgt. In den Erläuterungen zu § 3 VPDG erfolgte nun eine Klarstellung in Bezug auf die D...

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