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GesRZ 2, April 2014, Seite 71

EU: Kommission verabschiedet neue Standards zur Verbesserung der Transparenz für die Vergütung und der Risikoprofile von Bankern

Am verabschiedete die Europäische Kommission technische Regulierungsstandards für Kriterien zur IdentifizierungS. 72 von Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil eines Instituts haben (sog wesentliche Risikoträger). Diese Regulierungsstandards ermitteln Risikoträger in Banken und Wertpapierfirmen. Dies ist insb deshalb von maßgeblicher Bedeutung, weil es sich bei den Risikoträgern um jene Personen handelt, die die EU-Vorschriften über die variable Vergütung (einschließlich Boni) einzuhalten haben.

Diese Standards ergänzen die Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV), die am in Kraft trat und die die Regeln für das Verhältnis zwischen der variablen Komponente (oder Bonus) der Gesamtvergütung und dem festen Bestandteil (oder Gehalt) verstärkte. Ab dem darf die variable Komponente 100 % der festen Komponente der Gesamtvergütung wesentlicher Risikoträger nicht übersteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Höchstwert auf 200 % angehoben werden.

Diese Regulierungsstandards wurden von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde entwickelt und von der Europäischen Kommission übernommen. Sie legen eine M...

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