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Änderungen im GmbH-Recht mit Stichtag zum 1.3.2014
Am wurde das Abgabenrechtsänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014) vom Nationalrat beschlossen und in BGBl I 2014/13 kundgemacht (siehe zum Gesetzesentwurf bereits GesRZ 2014, 2). Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt seit März 2014 wieder 35.000 Euro. Möglich ist es aber für neu gegründete GmbHs, die „Gründungsprivilegierung“ in Anspruch zu nehmen, wodurch die Gesellschafter ihre Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen für maximal 10 Jahre auf insgesamt 10.000 Euro beschränken können (sog gründungsprivilegierte Stammeinlagen). Die Inanspruchnahme dieser Privilegierung wird im Firmenbuch eingetragen.