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GesRZ 2, April 2014, Seite 71

EU: Empfehlung der Kommission für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen

Am hat die Europäische Kommission eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen abgegeben. Diese Empfehlung zielt darauf ab, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, einen Rahmen einzurichten, der die effiziente Restrukturierung wirtschaftlich bestandsfähiger Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ermöglicht und redlichen Unternehmern eine zweite Chance einräumt, um auf diese Weise die unternehmerische Initiative, Investitionen und Beschäftigung zu fördern und dazu beizutragen, dass Hindernisse abgebaut werden, die dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes entgegenstehen.

Die Eckpunkte der Empfehlung sind:

  • die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstrukturierung vor der Einleitung förmlicher Insolvenzverfahren;

  • ein Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten als Atempause für angeschlagene Unternehmen, damit sie Umstrukturierungspläne ausarbeiten können;

  • der Schuldenerlass für Unternehmer drei Jahre nach einem Konkurs.

In der Empfehlung werden die EU-Länder aufgefordert, binnen eines Jahres geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Kommission wird daraufhin die erzielten Fortschritte prüfen und entscheiden, ob weiter...

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