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GesRZ 2, April 2014, Seite 72

EU: Kommission verabschiedet neun technische Regulierungsstandards zur Umsetzung des einheitlichen Regelwerks im Bankwesen

Am hat die Europäische Kommission hat ein Paket technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Umsetzung wichtiger Bestimmungen von Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie (CRR/CRD) verabschiedet. Die neun RTS regeln ua die Art und Weise, wie zuständige Behörden und Marktteilnehmer Angaben zu Verbriefungspositionen veröffentlichen müssen, wie potenzielle Verluste aus Derivatepositionen und Ausfällen der Gegenpartei zu berechnen sind und welche Arten von Instrumenten bei der Zahlung von Boni verwendet werden dürfen.

Folgende RTS wurden von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde erarbeitet und von der Europäischen Kommission verabschiedet:

  • Delegierte Verordnung der Kommission für die Ermittlung eines Näherungswerts für die Risikoprämie und für die Bestimmung begrenzter kleinerer Portfolios für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung;

  • Delegierte Verordnung der Kommission zur Präzisierung der Anforderungen, denen Anleger, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Originatoren in Bezug auf Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken unterliegen;

  • Delegierte Verordnung der Kommission zur Bezeichnung der Klassen von Instrumenten, die die Bonität eines Instituts unter ...

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