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EU: Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Europäische Parlament hat am neue Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Beabsichtigt ist, dass die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden. Weiters sollen Banken und Finanzinstitutionen sowie Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten. Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt.