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GesRZ 2, April 2014, Seite 71

EU: Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche

Das Europäische Parlament hat am neue Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Beabsichtigt ist, dass die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden. Weiters sollen Banken und Finanzinstitutionen sowie Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten. Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt.

Rubrik betreut von: Julia Schulz und Matthias Schimka
Dr. Julia Schulz (ehemals Fragner) ist Mitarbeiterin der Oesterreichischen Nationalbank und externe Lehrbeauftragte am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Mag. Matthias Schimka ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien und externer Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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