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PV-Info 6, Juni 2007, Seite 22

Ferialpraktikanten - wann sind sie zur Pflichtversicherung zu melden?

Wilfried Ortner

Regelmäßig vor der Ferienzeit gewinnt das Thema "Ferialpraktikanten" an Wichtigkeit! Dazu kommt, dass die seit geänderte Rechtslage in der Praxis immer noch einige Verwirrung schafft. Dieser Artikel soll mögliche Fragen beantworten.

Anmeldung ja oder nein?

Ob und in welcher Form eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse zu erstatten ist, hängt davon ab, ob jemand als

  • Ferialangestellter (bzw Ferialarbeiter) oder als

  • Ferialpraktikant beschäftigt wird.

Wer sind Ferialangestellte/ -arbeiter?

Persönliche Abhängigkeit bedeutet:

  • persönliche Leistungspflicht (keine Vertretungsmöglichkeit),

  • Weisungsgebundenheit (hinsichtlich Art, Ablauf, Zeit und Ort der Tätigkeit),

  • Kontrollunterworfenheit,

  • Eingliederung in die Struktur des Unternehmens.

Wirtschaftliche Abhängigkeit bedeutet:

  • Der Dienstnehmer verrichtet seine Arbeit mit den Betriebsmitteln (Maschinen, Büromaterial etc) des Dienstgebers.

Meldung

Eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse ist nötig. Auf der Anmeldung ist unbedingt anzugeben, dass es sich um einen Ferialangestellten/-arbeiter handelt.

Beitragsgruppen


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Bei Vollversicherung:
Bei geringfügiger Beschäftigung:
  • A1 für Arbeiter,
  • D1 für Angestellte,
  • A1l für Landarbeiter.
  • N14 für Arbeiter,
  • N24 für...

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