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Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) - Kundmachung
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) teilt mit, dass die Zahl der entschädigungsfähigen Schlechtwetterstunden für die Winterperiode 2006 ( bis 30. 4. 2007) nicht nachträglich erhöht wird.
Aufgrund des milden Winters und der anschließenden sommerlichen Temperaturen im April mit fast keinen Niederschlägen war es nicht notwendig, die Schlechtwetterkontingente zu erhöhen.
Was bedeutet Schlechtwetterentschädigung?
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die durch Schlechtwetter ausgefallenen Arbeitsstunden (bedeutet Lohnausfall) mittels Schlechtwetterentschädigung zu vergüten.
Die Vergütung beträgt 60 % vom vereinbarten Lohn. 1)
1) Bei Arbeiten im Akkord ist der
tatsächliche Akkordverdienst auf Stundenlöhne umzurechnen.
Die Anzahl der Entschädigungsstunden ist pro Arbeitnehmer begrenzt.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Rückerstattung ausbezahlter
Schlechtwetterentschädigung 2) bei der BUAK geltend zu
machen. Nach erfolgter Kontrolle seitens der BUAK erhält der Arbeitgeber den
Refundie-rungsbetrag 3) plus einen Pauschbetrag in der Höhe
von 30 % (dient als Ab...