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PV-Info 6, Juni 2007, Seite 16

Neuordnung der Grenzgängerbesteuerung mit der Schweiz

Hannelore Ortner

Als Folge des Freizügigkeitsabkommens der Schweiz mit der EU haben sich die Rahmenbedingungen für die Einstufung österreichischer Arbeitnehmer als Grenzgänger geändert. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, durch gelegentliche Nächtigungen in der Schweiz - ohne Aufgabe des Lebensmittelpunkts in Österreich - den Grenzgängerstatus abzulegen und solcherart der österreichischen Steuer zu entfliehen. Um den Grenzgängerschwund in Vorarlberg zu stoppen und ihre Rückholung in das österreichische Besteuerungsnetz zu bewirken, wurde die Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz aufgehoben.

Bisher wurden österreichische Arbeitnehmer, die in der Schweiz als Grenzgänger arbeiteten, in Österreich (Ansässigkeitsstaat) besteuert. Die Schweiz war jedoch berechtigt, vom Arbeitslohn eine Steuer von höchstens 3 % einzuheben, die bei der Arbeitnehmerveranlagung angerechnet wurde.

Durch das Protokoll zum DBA mit der Schweiz vom (BGBl III 2007/22) ist die bisherige Grenzgängerregelung aufgehoben worden. Ab dem unterliegen österreichische Grenzgänger, die als Arbeitnehmer in der Schweiz arbeiten, der regulären schweizerischen Besteuerung. Außerdem werden diese Bezüge auch in Österreich besteuert , wobei eine D...

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